Das Arbeitszeugnis

Ihre Arbeitszeugnisse sind ein entscheidender Bestandteil Ihrer Bewerbungsunterlagen. Sie geben Auskunft über Ihre bisherigen Erfahrungen und enthalten eine Bewertung der von Ihnen erbrachten Leistungen und Ihres Verhaltens. Alle wertenden Äußerungen des Zeugnisses lassen sich in der Regel in Schulnoten übersetzen.

Nicht alle Zeugnisse enthalten Formulierungen, die den Konventionen der Zeugnissprache entsprechen. Insbesondere in kleineren Unternehmen ergibt sich häufig das Problem, dass die für die Ausstellung von Zeugnissen Zuständigen nicht genügend mit der Zeugnissprache vertraut sind. Das kann für den Zeugnisempfänger fatale Folgen haben, indem das Zeugnis bei Bewerbungen zu Absagen führt. In den seltensten Fällen sind die in Zeugnissen zu findenden kritischen Formulierungen und Unvollständigkeiten von den Arbeitgebern beabsichtigt.

Werden in einem Zeugnis Unvollständigkeiten oder Formulierungen gefunden, die den Wert des Zeugnisses in Frage stellen, hat ein Arbeitnehmer immer die Möglichkeit, sich mit dem Entwurf eines alternativen Zeugnisses an den Arbeitgeber zu wenden und um eine Änderung zu bitten. Diesem Anspruch sind durch die Rechtsprechung allerdings enge Grenzen gesetzt.

Immer mehr Arbeitgeber lassen daher ihre Mitarbeiter selbst ihre Arbeitszeugnisse verfassen. Das hat für die Arbeitgeber den Vorteil, dass Sie Kosten sparen und seltener Gefahr laufen, wegen eines Zeugnisses mit dem jeweiligen Mitarbeiter bzw. Zeugnisempfänger in eine rechtliche Auseinandersetzung zu geraten. Für den Zeugnisempfänger bietet diese Vorgehensweise den Vorteil, dass Sie auf den Inhalt Ihres Arbeitszeugnisses direkt Einfluss nehmen können.